Hausarztzentrierte Versorgung

Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)

Die Hausarztzentrierte Versorgung ist eine besondere Form der medizinischen Betreuung in Deutschland durch den Hausarzt. Mit der Hausarztzentrierten Versorgung wird die Position des Hausarztes in der Betreuung des Patienten gestärkt. Der Hausarzt wird als zentrale Anlaufstelle für den Patienten gestärkt. Er ist damit erster Ansprechpartner für den Patienten und auch für alle Mitbehandler (Ärzte, Pflege, Krankenhäuser, Physiotherapeuten u.a). In der Hausarztpraxis können mit dieser Versorgung alle Befunde gebündelt und sämtliche Behandlungsschritte koordiniert werden. Mit der Hausarztzentrierte Versorgung wird eine bessere Patientenversorgung erreicht, es werden Doppeluntersuchungen vermieden und durch die Koordinierung insgesamt Geld gespart.

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten die hausärztliche Versorgung an, diese Versorgung ist an spezifische Anforderungen gebunden. Die Krankenkassen schließen mit den Hausärzten (Allgemeinmediziner, hausärztliche Internisten) entsprechende Verträge ab. Die Hausärzte müssen folgende Anforderungen erfüllen:  Behandlung nach, für die hausärztliche Versorgung entwickelten, evidenzbasierten und praxiserprobten Leitlinien, die Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln und an speziellen Fortbildungskursen für Hausärzte und das Umsetzen eines Qualitätsmanagements in der Praxis.
Die Teilnahme der Versicherten an der hausarztzentrierten Versorgung ist immer freiwillig. Die Versicherten entscheiden sich für einen teilnehmenden Hausarzt und binden sich für mindestens 1 Jahr, d.h. Sie verpflichten sich, ein Jahr lang bei gesundheitlichen Beschwerden immer zuerst den jeweils gewählten Hausarzt aufzusuchen. Der Hausarzt entscheidet über entsprechende Therapien und über die Notwendigkeit der Überweisung zum fachärztlichen Kollegen (Ausnahme: Augenärzte, Kinderärzte und Gynäkologen, diese können die Patienten direkt aufsuchen). Der Vertrag verlängert sich immer automatisch um ein Jahr, wenn keine Kündigung bei der Krankenkasse eingegangen ist. Eine Kündigung ist zu jedem Zeitpunkt von Seiten des Patienten möglich.


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