Onlinerezepte


Bei jeder Rezeptbestellung außerhalb einer Arztvorstellung beachten Sie bitte folgendes Vorgehen:

Jedes Rezept ist eine ärztliche Verordnung und muss bei jeder Ausstellung auf verschiedenen Inhalte geprüft werden.
•    Die Versichertenkarte muss bereits im aktuellen Quartal vorliegen, auch bei einer Online-Bestellung. Rezepte vorab
      ausstellen zu lassen und die Chipkarte nachzureichen, ist leider nicht möglich.
•    Bitte teilen Sie uns mit, wenn ein Befreiungsantrag vorliegt oder wenn sich die Krankenkasse geändert hat.
•    Eine regelmäßige Arztvorstellung in unserer Praxis ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Rezeptes.
      Der Arztkontakt sollte einmal pro Quartal, maximal jedes 2. Quartal erfolgen, wenn regelmäßig Medikamente
      eingenommen werden.
•    Das angeforderte Medikament muss bereits einmal verordnet und im Medikamentenplan erfasst sein.
•    Ein Rezept ist immer eine ärztliche Verordnung, d.h. nicht jeder Rezeptwunsch kann erfüllt werden. Dies kann u.a.
      medizinische oder kassenrechtliche Gründe haben.

Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung der Rezeptanforderung immer Zeit in Anspruch nimmt und wir Ihrem Wunsch nicht immer gleich nachkommen können.

Um Ihnen die Wartezeiten oder Wege zu ersparen bitten wir um folgendes Vorgehen:

•    Bitte nehmen Sie bei der Routinevorstellung beim Arzt immer gleich das Folgerezept für die nächsten 3 Monate mit.
•    Sollten die Medikamente doch einmal nicht bis zum nächsten Arzttermin reichen, können Sie ein Rezept in der Praxis
      bestellen. Bitte geben Sie folgende Informationen an: Name, Vorname, Geburtsdatum, Name der Medikamente, Dosis
      oder Stärke, Menge oder Stückzahl.
•    Geht die Bestellung bis 12:00 Uhr in der Praxis ein, können Sie das e-Rezept am nächsten Tag in der Apotheke Ihrer Wahl 
      abholen. Erreicht uns die Bestellung nach 12:00 Uhr, wird das e-Rezept am übernächsten Tag in der Apotheke zur Verfügung 
      stehen.
•    Sie können Ihre Rezeptwünsche für Dauermedikamente auch online äußern. rezept@hausarzt-schnelsen.de
•   
Sie können für die Rezeptbestellung auch den Anrufbeantworter während der Sprechzeit nutzen.
•    Gern bieten wir Ihnen als Service an, die ausgestellten Rezepte zu Ihnen nach Hause zu schicken. Voraussetzung ist,
      dass wir einen frankierten und an Sie adressierten Umschlag vorliegen haben. Ohne solchen Umschlag kann keine
      Zusendung erfolgen.


Informationen zum elekronischen Rezept (e-Rezept):



Das elektronische Rezept



Zum aktuellen Zeitpunkt steht das e-Rezept nur gesetzlich versicherten Personen zur Verfügung. Auf dem e-Rezept können aktuell nur Medikamente verordnet werden, außer Betäubungsmittel. Alle sonstigen Verordnungen erfolgen wie bisher auf Muster 16 (rosa Rezept).


Folgende Verordnungen können nicht auf dem e-Rezept erfolgen:


  • Verbandmittel o.ä.
  • Teststreifen, Nadeln o.ä.
  • Hilfsmittel aller Art
  • Blutprodukte, die von pharmazeutischen Unternehmen oder Großhändlern gemäß § 47 AMG direkt an Ärzte abgegeben werden
  • digitale Gesundheitsanwendungen
  • alle Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern wie Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr
  • Verordnungen für im Ausland lebende gesetzlich Krankenversicherte
  • Enterale Ernährung, Zusatznahrung
  • Betäubungsmittel


Bei jeder Rezeptbestellung außerhalb einer Arztvorstellung beachten Sie bitte folgendes Vorgehen:

Jedes Rezept ist eine ärztliche Verordnung und muss bei jeder Ausstellung auf verschiedenen Inhalte geprüft werden.
•    Die Versichertenkarte muss
      bereits im aktuellen Quartal
      vorliegen, auch bei einer
      Online-Bestellung. Rezepte
      vorab ausstellen zu lassen und
      die Chipkarte nachzureichen,
      ist leider nicht möglich.
•    Bitte teilen sie uns mit, wenn
      ein Befreiungsantrag vorliegt
      oder wenn sich die
      Krankenkasse geändert hat.
•    Eine regelmäßige Arzt-
      vorstellung in unserer Praxis ist
      Voraussetzung für die
      Ausstellung eines Rezeptes.
      Der Arztkontakt sollte einmal
      pro Quartal,
      maximal jedes 2. Quartal
      erfolgen, wenn regelmäßig
      Medikamente eingenommen
      werden.
•    Das angeforderte Medikament
       muss bereits einmal verordnet
       und im Medikamentenplan
       erfasst sein.
•    Ein Rezept ist immer eine
       ärztliche Verordnung, d.h.
       nicht jeder Rezeptwunsch
       kann erfüllt werden. Dies
       kann u.a. medizinische oder
       kassenrechtliche Gründe haben.

Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung der Rezeptanforderung immer Zeit in Anspruch nimmt und wir Ihrem Wunsch nicht immer gleich nachkommen können.

Um Ihnen die Wartezeiten oder Wege zu ersparen bitten wir um folgendes Vorgehen:

•    Bitte nehmen Sie bei der
      Routinevorstellung beim Arzt
      immer gleich das Folgerezept
      für die nächsten 3 Monate mit.
•    Sollten die Medikamente doch
      einmal nicht bis zum nächsten
      Arzttermin reichen, können Sie
      ein Rezept in der Praxis
      bestellen.
      Bitte geben Sie folgende
      Informationen an: Name,
      Vorname, Geburtsdatum, Name
      der Medikamente, Dosis oder
      Stärke, Menge oder Stückzahl.
•    Geht die Bestellung bis
      12:00 Uhr in der Praxis ein,
      können Sie das Rezept am
      nächsten Sprechtag in der
      Praxis abholen.
      Erreicht uns die Bestellung nach
      12:00 Uhr, liegt das Rezept am
      übernächsten Sprechtag für Sie
      bereit.
•    Sie können Ihre Rezeptwünsche
      für Dauermedikamente auch
      online äußern.
      rezept@hausarzt-schnelsen.de
•    Bitte beachten Sie, dass Rezepte
      nicht telefonisch angefordert
      werden können.
•    Gern bieten wir Ihnen als
      Service an, die  ausgestellten
      Rezepte zu Ihnen nach
      Hause zu schicken.
      Voraussetzung ist, dass wir
      einen frankierten und an Sie
      adressierten Umschlag
      vorliegen haben.
      Ohne solchen Umschlag kann
      keine Zusendung erfolgen.

online Rezeptanforderung

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