Denken Sie bitte daran eine gültige elektronische Gesundheitskarte oder ein gültigen Anspruchsnachweis (§ 18 Abs. 8 Satz 3 Nr. 1. i. V. m. Abs. 9 Bundesmantelvertrag-Ärzte) für das aktuelle Quartal bei der ersten Konsultation in einem Quartal mitzubringen. Eine Behandlung ohne Versicherungsnachweis ist in der vertragsärztlichen Versorgung leider nicht möglich. Liegt zum Beginn der Inanspruchnahme kein Versicherungsnachweis vor reichen Sie bitte den Nachweis innerhalb von 10 Tagen nach. Ohne Vorlage eines Versicherungsnachweis bis zum letzten Tag des aktuellen Quartals, erfolgt die privatärztliche Rechnungslegung auf der Grundlage der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Rechnung wird von der privatärztlichen Verrechnungsstelle gestellt. Erfolgt die Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt kann leider keine Rückerstattung mehr erfolgen.
Online-Check in
- gesetzlich Versicherte:
Ausnahmsweise kann eine eletronisch Ersatzbescheinigung in der Praxis als Vericherungsnachweis vor gelegt werden. Bitte fordern sie die elektronische Ersatzbescheinigung in Ihrer Krankenkassen-App an. Die Bescheinigung wird dann von der Kasse direkt in die Praxis geschickt. Sie benötigen dafür die KIM-E-Mailadresse unserer Praxis. Dafür scannen Sie den unten genannten QR-Code.
Sie können die Ersatzbescheinigung auch direkt bei der Krankenkasse telefonisch anfordern und uns per E-Mail senden.
2. Privatversicherte:
Sie möchten sich ein E-rezept ausstellen oder die elektronische Patientenakte befüllen lassen? Scannen Sie bitte den unten
genannten QR-Code mit der Scan-Funktion zum Online-Check- in in Ihrer Krankenkassen-App, um Ihre
Krankenkassenversichertennummer sicher zu übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass aktuell nicht alle privtaen Krankenversicherungen diese Funktionen anbieten. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Sind Sie von Rezept-, Hilfsmittel- oder Fahrtkostengebühren befreit, so legen Sie uns bitte Ihren Befreiungsausweis vor, damit wir unseren Praxiscomputer entsprechend einstellen können.
Es wird dann auf Ihrem Rezept das Gebührenbefreiungsfeld automatisch vom Praxisdrucker angekreuzt.
Für Anfragen von verschiedenen Ämtern oder auch für verschiedenen Antrage benötigen wir den aktuellen Pflegegrad und die Einstufung der Schwerbeschädigung. Bitte teilen Sie uns immer entsprechende Einstufungen oder Änderungen mit.
Gelegentlich wird es notwendig sein, dass wie mit Ihnen telefonisch in Kontakttreten müssen, um Befunde zu besprechen oder Termine absprechen. Bitte teilen Sie uns immer Ihre aktuelle Telefonnummer und E-Mail-Adresse mit.